2.133 Euro Eigenbeteiligung pro Monat mussten Pflegebedürftige Anfang 2022 durchschnittlich für einen Heimplatz aufbringen. Schon das stellt für Normalbürger angesichts einer durchschnittlichen (gesetzlichen) Rentenhöhe von weniger als 1.500 Euro vor Steuern eine enorme Belastung dar – ist jedoch noch nicht das Ende der Fahnenstange, wie aktuelle Berechnungen des Verbands der Ersatzkassen offenlegen. Wer zum 1. Juli dieses Jahres in stationäre Pflege ging, muss im bundesweiten Schnitt 2.548 Euro monatlich zuzahlen. Hauptgründe sind eine bessere Entlohnung der Pflegekräfte und die gestiegenen Kosten etwa für Lebensmittel oder Baumaßnahmen.
Einmal mehr zeigt sich, wie wichtig private Pflegevorsorge ist. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Bruchteil der realen Kosten übernimmt, sollte jede und jeder mit einer privaten Pflegepolice dieses finanzielle Risiko entschärfen. Am besten so früh wie möglich, denn dann sind die Beiträge sehr gering; zudem steigt mit dem Alter die Wahrscheinlichkeit von Vorerkrankungen, die einen Versicherungsabschluss erschweren oder wesentlich verteuern können.
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Viele Menschen können nicht beziffern, mit welchen Alterseinkünften sie zu rechnen haben. Wer sorgenfrei dem Ruhestand entgegengehen möchte, sollte diese wichtigen Zahlen allerdings kennen. Seit einigen Wochen sind sie einfacher verfügbar, nämlich online.
Die „digitale Rentenübersicht“, von der Bundesregierung per Gesetz eingeführt, listet tagesaktuell alle Ansprüche aus allen Schichten auf. Auf dieser Basis lässt sich die Vorsorge solide planen und im Blick behalten, ohne dass man zunächst alle entsprechenden Papierbelege hervorkramen muss – von gesetzlichem Rentenbescheid gegebenenfalls über eine betriebliche Altersversorgung bis hin zu privaten Rentenpolicen.
Haken an der Sache: Zugang erhält man nur mit elektronischem Personalausweis (eID), über den Umfragen zufolge nicht einmal jeder zehnte Deutsche verfügt. Immerhin gibt es mit dem Online-Rentenüberblick nun einen guten Grund mehr, die Digitalfunktion des Ausweises bei der nächsten Erneuerung freischalten zu lassen. Die herkömmlichen Bescheide kommen übrigens einstweilen weiterhin auch per Post.
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